Es gibt viele Gründe warum ein Gutachten benötigt wird. In der Praxis werden bei Steuer- und Vermögensfragen, bei Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen sowie bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie Gutachten gefordert. Für private Zwecke zur Feststellung der Vermögenswerte greifen unsere Kunden auf unsere fachkundige Expertise zurück.
Zwingend benötig wird ein ausführliches Gutachten immer bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darunter auch Zwangsversteigerungen sowie bei Angelegenheiten des Nachlassgerichtes oder des Betreuungsgerichts. Zu hoch angesetzte Werte des Finanzamts, bei der Übertragung des Betriebs- oder Privatvermögens und zu finanzwirtschaftlichen Zwecken wie Bilanzierung gemäß HGB ist ein Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen unabdingbar
Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB wird vom Finanzamt anerkannt und ist gerichtsfest