Immobilienbewertung in Garmisch-Partenkirchen

Sie möchten eine Immobilienbewertung in Garmisch-Partenkirchen durchführen lassen? Ob Sie den Wert einer Immobilie aufgrund eines geplanten Verkaufs, Kaufs oder einfach zur allgemeinen Vermögensübersicht ermitteln lassen möchten – mit DIE GUTACHTERIN OBERLAND erhalten Sie von Alexandra Pleyer-Missios ein zertifiziertes Gutachten, welches auch vor Gericht standhält.

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Immobilienbewertung durch DIE GUTACHTERIN OBERLAND nutzen und profitieren:

✓ In der Region Garmisch-Partenkirchen und bundesweit für Sie tätig

âś“ Langjährige Erfahrung und Expertise als Immobilienmakler

✓ Dekra zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1+

âś“ Gutachten wird von Finanzämtern und Gerichten anerkannt

       
       

Ein Immobiliengutachten wird bei uns in Garmisch-Partenkirchen aus den unterschiedlichsten Gründen in Auftrag gegeben. In vielen Fällen dient es als Entscheidungsgrundlage oder Basis zur Angebotspreisbestimmung bei einem Immobilienverkauf. Die Wertermittlung durch einen Experten versetzt Sie als Eigentümer in eine komfortable Position bei Verhandlungen, sorgt für Transparenz und vermeidet ein Verlustgeschäft.

Darüber hinaus gibt Ihnen ein Immobiliengutachten in Garmisch-Partenkirchen auch bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidung sowie in Steuer- und Vermögensfragen Sicherheit und Klarheit. Sie möchten diesen Service nutzen? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

       
       
       

DIE GUTACHTERIN OBERLAND: Dekra zertifizierte Sachverständige in Garmisch-Partenkirchen

Sie erhalten von Alexandra Pleyer-Missios als Dekra zertifizierte Sachverständige ein ausführliches zertifiziertes Immobiliengutachten, welches auch vom Finanzamt und vor Gericht anerkannt wird. Damit haben Sie in Garmisch-Partenkirchen beispielsweise auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie etwa bei einer Zwangsversteigerung, Nachlassangelegenheiten oder vor dem Betreuungsgericht ein rechtsgültiges Dokument in der Hand.

Hat das Finanzamt den Wert zu hoch angesetzt? Möchten Sie Ihr privates oder betriebliches Vermögen übertragen? Auch in diesen Fällen gibt Ihnen ein Immobiliengutachten gemäß § 194 BauGB durch einen Dekra zertifizierten Sachverständigen Sicherheit. Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an DIE GUTACHTERIN OBERLAND in Garmisch-Partenkirchen.

       

Erhalten Sie diese Leistungen bei DIE GUTACHTERIN OBERLAND:

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Ertragswertgutachten
  • Sachwertgutachten
  • Vergleichswertgutachten
       
               
         

Immobilienbewertung in Garmisch-Partenkirchen

Sie profitieren bei einer Immobilienbewertung in Garmisch-Partenkirchen von unserer Erfahrung und unserem Know-how, da wir Ihnen alle drei der gesetzlich anerkannten Verfahren bieten: das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren.

Das Ertragswertverfahren findet bei Immobilien Anwendung, bei denen die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht, beispielsweise bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern. Das Sachwertverfahren wird bei Immobilien herangezogen, die nicht als Kapitalanlage dienen, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt und genutzt werden. Hier steht bei der Immobilienbewertung nicht der erzielbare Ertrag, sondern der Sachwert im Vordergrund, welcher sich aus Bodenwert und Bauwert des Objekts zusammensetzt. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktwert der Immobilie in Bezug auf die tatsächlichen Kaufpreise vergleichbarer Objekte bestimmt.

Selbstverständlich informieren wir Sie transparent zu dem angewandten Verfahren bei Ihrem Immobiliengutachten in Garmisch-Partenkirchen. Werfen Sie einen Blick in unsere Referenzen und lassen Sie sich von unserer Erfahrung und Expertise überzeugen!