Nutzungsart | WOHNEN |
Objektart | wohnung: ETAGE |
Adresse | Garmisch-Partenkirchen 82467 |
Preis | 447.000 € |
Wohnfläche | 80 m² |
Baujahr | 1962 |
Gültig bis | 2028-07-25 |
Primary energy source | GAS |
Wertklasse | D |
Jahr | 2014 |
- offizielle behördliche Genehmigung für Verwendung als Ferienwohnung liegt vor
- Balkon
- kleine Eigentümergemeinschaft
- Dachterrasse mit Zugspitzblick auf der Rückseite
- Zwei separat betretbare Wohneinheiten
- Möglichkeit zur Zusammenlegung der Einheiten
- Zwei Einbauküchen
- Zentrale Lage
- Elektrische Jalousie im Wohnbereich
- zwei Bäder
- Außenstellplatz
- eigenes Kellerabteil
Die Wohnung liegt äußerst zentral und ermöglicht es Ihnen, die Fußgängerzone und das Zentrum von Garmisch-Partenkirchen bequem zu Fuß zu erreichen. Die Nähe zu Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen macht das Leben hier besonders angenehm. Zudem haben Sie von der Dachterrasse aus einen atemberaubenden Blick auf die Zugspitze.
In Garmisch-Partenkirchen, weltbekannt als deutscher Wintersportort Nummer 1 , wird auch der Sommeraufenthalt zum Erlebnis. Geprägt von einer atemberaubenden Bergkulisse aus 400 Gipfeln versprechen traumhafte Skipisten, Loipen, Wanderwege und kristallklare Bergseen höchsten Lebenskomfort. Eine Vielzahl an kulturellen Veranstaltungen, ein ausgewählter Einzelhandel sowie zahlreiche Restaurants und Kaffees runden das ansprechende Gesamtbild ab. Langweilig wird es im Olympiaort sicher nicht.
Die Flughäfen München und Innsbruck sind in ca. 2 Stunden mit dem Auto erreichbar. In der näheren Umgebung finden sich zahlreiche, weit über die Grenzen bekannte Skigebiete.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Diskretionsgründen das ausführliche Exposé mit detailierten Bildaufnahmen sowie den Grundrissplänen nur nach vollständiger Adressangabe übersendet wird.
Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin und stehen Ihnen im persönlichen Gespräch beratend zur Seite.
Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie uns unter der Mobilfunknummer
+491608301475
Ihr Hannes Pleyer
Unsere Angaben beruhen auf den vom Auftraggeber erteilten Auskünften. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Provisionsregelung:
Gemäß Maklergesetz §656c BGB stimmen Innen- und Außenprovision überein. Gemäß §656d BGB ist die Außenprovision nicht höher als die Innenprovision.